Ergo
Ergotherapie – Wir sind Alltagsspezialist:innen
Was ist Ergotherapie?
Die Ergotherapie – abgeleitet vom Griechischen „ergein“ (handeln, tätig sein) – geht davon aus, dass „tätig sein“ ein menschliches Grundbedürfnis ist und dass gezielt eingesetzte Tätigkeit gesundheitsfördernde und therapeutische Wirkung hat. Deshalb unterstützt und begleitet Ergotherapie Menschen jeden Alters, die in ihrer Handlungsfähigkeit eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht sind und/oder ihre Handlungsfähigkeit erweitern möchten.
Ziel der Ergotherapie ist es, Menschen bei der Durchführung von für sie bedeutungsvollen Betätigungen in den Bereichen Selbstversorgung, Produktivität und Freizeit/Erholung in ihrer Umwelt zu stärken.
In der Ergotherapie werden spezifische Aktivitäten, Umweltanpassung und Beratung gezielt und ressourcenorientiert eingesetzt. Dies erlaubt dem Klienten, seine Handlungsfähigkeit im Alltag, seine gesellschaftliche Teilhabe (Partizipation) und seine Lebensqualität und -zufriedenheit zu verbessern.
„DACHS-Definition“ der Ergotherapie, Stand 6.2.2007
Was benötige ich vor dem Therapiebeginn?
Vor dem Beginn der Therapie wird eine Verordnung des behandelnden Arztes (Fach- oder Hausarzt) benötigt. Um einen Teil der Therapiekosten rückerstattet zu bekommen, muss die Verordnung möglicherweise von der zuständigen Krankenkasse bewilligt werden.
Weiters ist wichtig, dass auf der Verordnungsschein die Dauer (30, 45 oder 60 Minuten) und die Anzahl (z.B. 10 Mal Ergotherapie) der verordneten Einheiten vermerkt sind, zusätzlich dazu muss (falls gewünscht) der Hausbesuch (MIT Hausbesuch) angeführt sein (wird ansonsten nicht erstattet).
Ein Hausbesuch ist derzeit im südlichen Bezirk Neunkirchen möglich (Ortsgebiete Gloggnitz, Payerbach, Reichenau; andere auf Anfrage möglich).
In welchen Bereichen unterstütze ich?
Derzeit biete ich Termine für orthopädische (z.B Gelenks-, Knochen oder Muskelerkrankungen der oberen Extremität wie nach Frakturen, Operationen, Karpaltunnelsyndrom, „Tennisellbogen“, Narbenbehandlungen,…), neurologische (z.B. MS, Parkinson…) und geriatrische (z.B. Demenz, Sturzprophylaxe…) PatientInnen an.
Beispiele für ergotherapeutische Maßnahmen: Zielsetzung der Behandlung, Verbesserung von Gelenksbeweglichkeit/Bewegungsausmaß, Verbesserung der Ausdauer, Verbesserung der Feinmotorik, Verbesserung oder Erhalt des Zustandes der kognitiven Fähigkeiten, Sensibilitätstraining, Narbenbehandlung, ergonomische Beratung uvm.
Termine
Für Terminvereinbarungen bin ich entweder über das Kontaktformular oder per Mail erreichbar.
Wichtig: Bei einer Terminverhinderung bitte ich darum, mir rechtzeitig bis spätestens einen Tag vor dem Termin Bescheid zu geben, da ich für kurzfristigere Absagen den vollen Therapiekostensatz in Rechnung stellen muss.
Kosten und Verrechnung der Behandlung
Der Tarif für eine Einheit Ergotherapie richtet sich nach der Empfehlung des Bundesverbandes der Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten Österreich.
Da ich als Wahltherapeutin tätig bin, stelle ich nach Abschluss der Therapie eine Honorarnote.
Diese wird dann gemeinsam mit der Zahlungsbestätigung bei der jeweiligen Krankenversicherung eingereicht und dann erfolgt die Erstattung.
Tarife gebe ich gerne auf Anfrage bekannt.